KfW und BAFA-Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren Energien

Öffentliche Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren Energien

Die öffentliche Förderung erneuerbarer Energien ist ständigen politischen Veränderungen unterworfen. Wir können auf dieser Webseite daher natürlich grundsätzliche Anmerkungen zur Fördersitutation machen und Links zu den aktuellen Förderthemen anbieten.

Als erfahrener Heizungs- und Energie-Experte berate ich Sie jederzeit individuell und beantworte ihnen im persönlichen Gespräch gerne Detailfragen zur aktuellen Technik und der öffentlichen Förderung. Ich freue mich auf  Ihren Anruf!

Änderung bei Antragstellung ab 2018
Umstellung von einstufigem auf zweistufiges Antragsverfahren

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, gilt eine besondere Regelung.

Solarthermie – Wärme aus der Kraft der Sonne
Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung

Raumheizung
Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
Solaren Kälteerzeugung
Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und / oder Kältenetz
Bereitstellung von Prozesswärme

Förderübersicht Solar
(Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)
Stand 20.01.2017

Biomasse – Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:

Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
Pelletöfen mit Wassertasche
Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Förderübersicht Biomasse
(Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)
Stand 20.01.2017

Wärmepumpen – Heizen mit effizienten Wärmepumpen

Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:

Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
Raumheizung von Nichtwohngebäuden
Bereitstellung von Prozesswärme
Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

Förderübersicht Wärmepumpe
(Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)
Stand 20.01.2017

Nachträgliche Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage

Liegt die Inbetriebnahme einer nach diesem Förderprogramm geförderten Solarkollektor-, Biomasseanlage oder Wärmepumpe bereits über 3 Jahre zurück, jedoch nicht länger als 7 Jahre, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Optimierung erfordert grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes.

>>> Förderung nachträgliche Optimierung

KFW – Fördermittel für Bestandsimmobilien

Bitte beachten Sie zudem die von der KFW bereit gestellten Fördermittel für Bestandsimmobilien.

>>> Förderung von Bestandsimmobilien

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
–  seit Januar 2016 doch eine Abwrackprämie für Altheizungen

Das im Januar 2016 gestartete neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zielt darauf ab, zusätzliche „Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller“ zu setzen. Gefördert wird, wer eine ineffiziente Altanlage durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt. Erstmals wird damit nicht nur der Kesseltausch, sondern auch die Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) öffentlich gefördert. Auch der Höhe nach kann sich der neue Förderzuschuss sehen lassen: Zusätzlich zur APEE-Förderpauschale von 600 EUR erhöht sich die Förderung um 20% der Basisförderung.  >>> zum Artikel